Richtigstellungen zur E-Zigarette

Falsifizierungen der Argumente zur E-Zigarette von Frau Dr. Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ)

Durch Medien verbreitete Fehlinformationen, zumeist basierend auf den Aussagen der sogenannten Expertin Frau Dr. Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg und auch verschwiegene Fakten führen zu einer bedrohlichen Gesundheitsgefährdung ehemaliger Raucher, die auf die sogenannte E-Zigarette umgestiegen sind. Sieht man sich die Berichterstattungen der letzten Wochen und Monate an, kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass es sich dabei um eine systematische und gezielte Kampagne handelt, die durch das Verhalten der Medien gefördert ist, grundsätzlich nur Frau Dr. Pötschke-Langer zu zitieren. So wird z.B. der Eindruck erzeugt, dass E-Zigaretten gefährlicher sind als Tabakzigaretten, wobei sowohl für den Konsumenten wie auch für Dritte das genaue Gegenteil der Fall ist.

von DaMar, Mitglied im Dampfertreff

Behauptung: Elektrische Zigaretten sind illegal / apothekenpflichtig

Das ist falsch! Der europäische Gerichtshof hat mehrfach geurteilt, dass elektrische Zigaretten und die dazu gehörigen Liquids keine Arzneimittel darstellen und auch nicht als solche eingeordnet werden können [1]. Das vom Land Nordrhein-Westfalen verhängte Verbot verstößt somit eindeutig gegen geltendes und vorrangiges EU-Recht.


Behauptung: Passivkonsum elektrischer Zigaretten ist schädlich

Das ist falsch! Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest: "... eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung von elektrischen Zigaretten, die nikotinhaltige Lösungen vernebeln, nicht erwartet" [2]. Prof. Bernd Schönhofer, Chefarzt für Lungenheilkunde, bestätigt: "Nach dem Stand des heutigen Wissens besteht bei der E-Zigarette keine relevante Gefahr, dass Mitmenschen durch Passivrauchen geschädigt werden." [3]. Der einzige Schadstoff, den eine elektrische Zigarette enthält, ist das Nikotin. Dieses wurde jedoch zu keiner Zeit als Problem im Zusammenhang mit dem Passivrauchen angesehen. Die Niktotinkonzentration beim Passivrauchen entspricht etwa der Menge, die auch beim Kochen von Kartoffeln oder Tomaten entsteht.


Behauptung: Propylenglycol ist ist ein schädliches Reizgas

Das ist falsch! Propylenglycol (PG) ist eine sehr weit verbreitete Substanz, die unter anderem in Lebensmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln zum Einsatz kommt. In Astmainhalatoren ist PG der Trägerstoff. Deshalb gibt es gerade zu PG sehr viele Studien, insbesondere auch zur Inhalation des Dampfes. Diese kommen ausnahmslos zu dem Schluss, dass PG für den Menschen in keiner Weise schädlich ist [4]. Da PG bakterienhemmend wirkt, laufen in den USA Versuche, in denen PG-Dampf in Klimaanlagen von Schulen und Behörden vernebelt wird, um die Verbreitung von Krankheiterregern zu verhindern.

 

Behauptung: Nikotin in elektrischen Zigaretten ist krebserregend

Das ist falsch! Es gibt eine Vielzahl von Studien, die belegen, dass Nikotin ohne Tabakrauch nicht krebserregend ist [5]. Andernfalls wären auch Nikotinkaugummis und -pflaster krebserregend. Diese sind jedoch in in klinischen Studien auf ihre Unbedenklichkeit geprüft und in der Apotheke rezeptfrei erhältlich.


Behauptung: Elektrische Zigaretten enthalten schädliche Nitrosamine

Das ist irreführend! In einigen wenigen Liquids wurden Spuren von tabakspezifischen Nitrosaminen gefunden. Die gefundenen Mengen bewegten sich dabei in einem Bereich, in dem sich diese Nitrosamine auch in Pökelfleisch oder Bier nachweisen lassen.


Dies sind nur einige der Behauptungen, mit denen in den vergangenen Wochen gegen elektrische Zigaretten argumentiert wurde. Auch alle anderen in diesem Zusammenhang aufgestellten Behauptungen lassen sich sehr leicht widerlegen.


[1] Europäischer Gerichtshof C-387/99 vom 29. April 2004 und EuGH C-140/ 07 vom 15. Januar 2009
[2] Bundesinstitut für Risikobewertung (PDF)
[3] Prof. Bernd Schönhofer, Interview Hannoversche Allgemeine vom 28.10.2011
[4] 1,2-Propandiol (Wikipedia)
[5] GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, Eintrag und Gefahrenstoffkenzeichung zu Nikotin
 

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Offener Brief
an die Presse, Frau Dr. Pötschke-Langer und Frau Ministerin Steffens
Teil 1 (PDF)   Teil 2 (PDF)
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Richtigstellungen zur E-Zigarette
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