Behauptung: Elektrische Zigaretten sind illegal / apothekenpflichtig
Das ist falsch! Der europäische Gerichtshof hat mehrfach geurteilt, dass elektrische Zigaretten und die dazu gehörigen Liquids keine Arzneimittel darstellen und auch nicht als solche eingeordnet werden können [1]. Das vom Land Nordrhein-Westfalen verhängte Verbot verstößt somit eindeutig gegen geltendes und vorrangiges EU-Recht.
Behauptung: Passivkonsum elektrischer Zigaretten ist schädlich
Das ist falsch! Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest: "... eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung von elektrischen Zigaretten, die nikotinhaltige Lösungen vernebeln, nicht erwartet" [2]. Prof. Bernd Schönhofer, Chefarzt für Lungenheilkunde, bestätigt: "Nach dem Stand des heutigen Wissens besteht bei der E-Zigarette keine relevante Gefahr, dass Mitmenschen durch Passivrauchen geschädigt werden." [3]. Der einzige Schadstoff, den eine elektrische Zigarette enthält, ist das Nikotin. Dieses wurde jedoch zu keiner Zeit als Problem im Zusammenhang mit dem Passivrauchen angesehen. Die Niktotinkonzentration beim Passivrauchen entspricht etwa der Menge, die auch beim Kochen von Kartoffeln oder Tomaten entsteht.
Behauptung: Propylenglycol ist ist ein schädliches Reizgas
Das ist falsch! Propylenglycol (PG) ist eine sehr weit verbreitete Substanz, die unter anderem in Lebensmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln zum Einsatz kommt. In Astmainhalatoren ist PG der Trägerstoff. Deshalb gibt es gerade zu PG sehr viele Studien, insbesondere auch zur Inhalation des Dampfes. Diese kommen ausnahmslos zu dem Schluss, dass PG für den Menschen in keiner Weise schädlich ist [4]. Da PG bakterienhemmend wirkt, laufen in den USA Versuche, in denen PG-Dampf in Klimaanlagen von Schulen und Behörden vernebelt wird, um die Verbreitung von Krankheiterregern zu verhindern.
|
|
Behauptung: Nikotin in elektrischen Zigaretten ist krebserregend
Das ist falsch! Es gibt eine Vielzahl von Studien, die belegen, dass Nikotin ohne Tabakrauch nicht krebserregend ist [5]. Andernfalls wären auch Nikotinkaugummis und -pflaster krebserregend. Diese sind jedoch in in klinischen Studien auf ihre Unbedenklichkeit geprüft und in der Apotheke rezeptfrei erhältlich.
Behauptung: Elektrische Zigaretten enthalten schädliche Nitrosamine
Das ist irreführend! In einigen wenigen Liquids wurden Spuren von tabakspezifischen Nitrosaminen gefunden. Die gefundenen Mengen bewegten sich dabei in einem Bereich, in dem sich diese Nitrosamine auch in Pökelfleisch oder Bier nachweisen lassen.
Dies sind nur einige der Behauptungen, mit denen in den vergangenen Wochen gegen elektrische Zigaretten argumentiert wurde. Auch alle anderen in diesem Zusammenhang aufgestellten Behauptungen lassen sich sehr leicht widerlegen.
[1] Europäischer Gerichtshof C-387/99 vom 29. April 2004 und EuGH C-140/ 07 vom 15. Januar 2009
[2] Bundesinstitut für Risikobewertung (PDF)
[3] Prof. Bernd Schönhofer, Interview Hannoversche Allgemeine vom 28.10.2011
[4] 1,2-Propandiol (Wikipedia)
[5] GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, Eintrag und Gefahrenstoffkenzeichung zu Nikotin
|